Ungewöhnlich: GW-Rüst der Feuerwehr Heilbronn

Quelle/Bild: J. Thorns

Einen ungewöhnlichen Gerätewagen Rüst (GW-Rüst) hat die Feuerwehr Heilbronn in Dienst gestellt. Das auf einem Mercedes-Benz Unimog U 5023 aufgebaute Fahrzeug löst einen 1986 gebauten Rüstwagen RW 1 auf Mercedes-Benz Unimog U 1300 L aus der Serie des Katastrophenschutzes als hochgeländegängiges Sonderfahrzeug ab. 

Für den Einsatz bei Technischen Hilfeleistungen stehen der Feuerwehr Heilbronn außerdem außer den Fahrzeugen für Einsätze mit gefährlichen Stoffen und Gütern noch ein Vorausrüstwagen, ein genormter Rüstwagen, ein Feuerwehrkran, ein Gerätewagen Wasserrettung, ein Gerätewagen Licht, vier Wechselladerfahrzeuge und diverse Abrollbehälter zur Verfügung. 

Trotz der umfangreichen Ausstattung haben Einsatzerfahrungen und umfangreiche Planungen gezeigt, dass ein Sonderfahrzeug für spezielle Einsatzfälle erforderlich ist. Vor allen sei das Unwetterpotenzial, verbunden mit Starkregen und Hochwasser, in den vergangenen Jahren gestiegen, wozu auch die Lage der 126 000-Einwohner-Stadt Heilbronn zwischen Weinbergen im Neckartal beiträgt.  So ist der GW-Rüst für das Ziehen und den Slip des 5,20 Meter langen Rettungsbootes RTB 2, den Einsatz bei Unwetterlagen sowie bei Technischen Hilfeleistungen im Wald (der Stadtkreis Heilbronn hat eine Waldfläche von 1 450 Hektar) und anderen schwer zugänglichen Einsatzstellen sowie schließlich als Logistik- und Unterstützungskomponente bei Wald- und Freiflächenbränden vorgesehen. 

Bild: Der Ladekran kann fünffach auf eine Ausladung von knapp 15 m teleskopiert werden.

Vor allem der Einsatz des RTB 2 wird ein Haupteinsatzfeld des GW-Rüst darstellen. Zwar gibt es an den 22 Flusskilometern des Neckar im Stadtgebiet einige Slipstellen, diese können bei Hochwasserlagen jedoch verschlammt sein, sodass sie nur von hochgeländegängigen Allradfahrzeugen befahren werden können. Zudem kann das Rettungsboot mittels des Ladekranes nun auch unabhängig von einer Slipstelle zu Wasser gebracht werden. 

Den vollständigen Artikel finden Sie in der Ausgabe 9/2019 von BRANDSchutz/Deutsche Feuerwehr-Zeitung

 

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