Änderungen bei Führerscheinen

Quelle/Bild: J. Thorns

Das Bundesverkehrsministerium hat Änderungen im Fahreerlaubnisrecht vorgenommen: Alle C1-Führerscheine (3,5 bis 7,5 Tonnen), die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, sind nun auf fünf Jahre befristet worden. Diese Regelung gilt rückwirkend, auch wenn bisher eine Befristung bis zum 50. Lebensjahr im Führerschein eingetragen ist. Ein Verstoß gegen die neuen Vorgaben der Fahrerlaubnisklassen wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes als Straftat sanktioniert. 

Bei allen C1-Führerscheinen, die zwischen 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind, bleibt die eingetragene Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig. Alle vor 1999 ausgestellten C1-Führerscheine (alte Klasse 3) haben Bestandsschutz und sind unbefristet gültig.

Neu ist auch eine weitere Regelung: Fahrer von Fahrzeugen zur Personenbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen benötigen mindestens die Klasse D1 (Klein-Bus); Fahrzeuge der Feuerwehr sind jedoch ausgenommen.

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