StVO: Vorschrift zur Rettungsgasse geändert

Quelle/Bild: J. Thorns

Am 14. Dezember 2016 wurde die Straßenverkehrsordnung geändert: Die Vorgaben zur Rettungsgasse in Paragraf 11, Absatz 2, wurden geändert. Der Absatz lautet nun: »Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.«

Die Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb) begrüßte die Änderung. Sie sei wichtig, da die Rettungsgasse ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung einer wirkungsvollen Gefahrenabwehr sei.

 

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