Maut für Einsatzfahrzeuge in Österreich

Quelle/Bild: J. Thorns

Mit der Einführung der Mautordnung Nr. 51 zum 1. April 2018 wurde die Maut für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr auf den Autobahnen und anderen mautpflichtigen Straße in Österreich eingeführt. Dies müssen deutsche Feuerwehren beachten, die beispielsweise zu kameradschaftlichen Aktivitäten, zu Übungen oder zu Aufbauherstellern in die Alpenrepublik fahren. Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen benötigen somit eine Vignette, schwerere Fahrzeuge die so genannte Go-Box. Einsätze im Rahmen der grenzüberschreitenden Nachbarschaftshilfe und auch die Rückfahrt von der Einsatzstelle sind gemäß der Mautverordnung nicht mautpflichtig.

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