Fahrzeugbeschaffung: Euro V oder Euro VI?

Quelle/Bild: J. Thorns

Bild: Eines der ersten HLF 20 von Rosenbauer mit einer zulässigen Gesamtmasse von 16 Tonnen gemäß der bayerischen Zuwendungsrichtlinie geht in Kürze an die FF Pöing. Rosenbauer baute den MB Atego 1630 AF auf (2 000 Liter Wasser, 200 Liter Schaummittel, FPN 10-3 000 [N35], Digimatic, fest eingebauter 11-kVA-Generator, Airbags im Mannschaftsraum)

Euro V oder Euro VI? Diese Frage stellt sich den Feuerwehren bei der Neubeschaffung eines Einsatzfahrzeuges. Denn obwohl für alle neu zugelassenen Lkw seit dem 1. Januar 2014 die Abgasnorm Euro VI bindend ist, haben fast alle Bundesländer Ausnahmeregelungen für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren geschaffen, sodass neu beschaffte Einsatzfahrzeuge nur die Abgasnorm Euro V erfüllen müssen. Dennoch stellt sich die zuvor genannte Frage bei der Beschaffung. Denn einerseits bieten nicht mehr alle Fahrgestellhersteller Euro-V-Fahrgestelle an, andererseits gibt es in manchen Kommunen politische Vorgaben zur Erfüllung der aktuellen Abgasnorm Euro VI – oder es gibt keine Ausnahmegenehmigung (mehr). Mercedes-Benz stellt die Euro-VI-Abgasnorm bei Einsatzfahrzeugen in diesem Jahr bei einer »Feuerwehr-Road-Show« bundesweit vor. Wie also ist der aktuelle Stand bei der Abgasnorm Euro VI? Wie funktioniert die Abgasreinigung? Und: Welche Erfahrungen gibt es mit Euro-VI-Einsatzfahrzeugen?

Der Beitrag in der Ausgabe 8/2017 von BRANDSchutz/Deutsche Feuerwehr-Zeitung soll Antworten auf die wichtigsten Fragen geben. Nicht bewertet wird allerdings die Frage, ob die Abgasnorm Euro V oder die Abgasnorm Euro VI für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren besser geeignet sind. Diese Fragestellung muss jede Feuerwehr für sich entscheiden – die Antwort kann auch wesentlich vom Einsatzprofil, örtlichen Besonderheiten und politischen Rahmenbedingungen abhängen. 

 

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