Lagen mit Dilemma
Der tägliche Anspruch der Gefahrenabwehr, Leben zu retten sowie Gesundheit und Sachwerte zu schützen, konkurriert mit einer unübersichtlichen, schwer einschätzbaren Eigengefährdung.
Bei Alarmierung und Eintreffen ist die Lage häufig noch in der Entwicklung und diese unabsehbar; die Lage bleibt lange dynamisch, mindestens so lange nicht alle Täter (durch Polizei-Kräfte) gestoppt und ihre Werkzeuge gesichert sind. Die Gefahren durch Täter und ihre Werkzeuge können die Einsatzkräfte der Gefahrenabwehr in der Regel selbst nicht beurteilen und sind angewiesen auf polizeiliche Bewertungen.
Keine scharfe Abgrenzung möglich zur Polizei
Der Einsatz kann meist weder räumlich noch im Ablauf in abgegrenzte Aufgabenbereiche von Polizei und von kommunaler Gefahrenabwehr aufgeteilt werden. Zwar ist aus Amoktaten der Grundsatz entwickelt worden, die Polizei arbeitet und rettet Menschen im Wirkbereich der Waffen, Feuerwehr und Rettungsdienst außerhalb – doch diese Grenze ist bei unklaren Lagen, nach Anschlägen und Mehrorttaten nicht erkennbar. Um Leben zu retten sowie Gesundheit und Sachwerte zu schützen, muss die Gefahrenabwehr im Einzelfall ihren Kontrollanspruch zurückstellen – eine schwere Führungsentscheidung.
Akzeptanz gefährlicher Situationen
Feuerwehr, Rettungsdienst und Kata-strophenschutz müssen im Einzelfall diese gefährlichen Situationen bei ihrem Einsatz akzeptieren und ihren Einsatz unter einer Rechtsgüterabwägung planen und führen. Die Gefahren sind lagebedingt besonders, ebenso wie die gegenseitige Abhängigkeit von der polizeilichen Gefahrenabwehr. Hohe Sicherheit für die Einsatzkräfte konkurriert direkt mit den Schutzgütern Leben und Gesundheit schutzbefohlener Menschen, aber auch von verletzten Einsatzkräften aller Beteiligten. Daher müssen Führungskräfte im Einzelfall der Bedrohungslage auch über technische und medizinische Gefahrenabwehrmaßnahmen und den Eigenschutz entscheiden, der nicht den tagtäglichen Maßstäben entspricht – beginnend mit der kleinsten taktischen Einheit