Drohnen oder »unmanned air systems« (UAS) werden zunehmend auch von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) eingesetzt. Das Einsatzspektrum ist dabei sehr vielseitig. Bei der Fachmesse »Aero« im Frühjahr 2017 in Friedrichshafen wurde erstmals ein Symposium zum Thema »Einsatz von unbemannten Fluggeräten« speziell im Gebrauch bei Feuerwehren, bei Rettungsdiensten und im Katastrophenschutz durchgeführt. Dabei wurde sehr deutlich, dass die Erwartungen an die Anforderungen und die Voraussetzungen sehr unterschiedlich sind: von kleinen, wendigen Systemen, die autonom in einem Gebäudekomplex fliegen, um eine Datenerfassung und eine Dokumentation von Strukturuntersuchungen durchzuführen bis hin zu mehreren Drohnen, die im Schwarm die genaue Ausbreitung einer Gaswolke detektieren. Die Vorstellungen und Einsatzmöglichkeiten reichen ebenso von Geräten mittlerer kabelgebundener Größe mit starken Lichtquellen zur Ausleuchtung sehr großer Flächen bis hin zu großen Geräten, die als autarke Systeme mehrere Tausend Liter Löschwasser zur gezielten Vegetationsbrandbekämpfung aufnehmen oder Menschen aus Seenot retten können. Es werden alle möglichen Varianten gewünscht und es scheint alles möglich zu sein (oder besser gesagt: möglich zu werden). Dabei ist, wie bei den bemannten Fluggeräten auch, zwischen Flächenflieger und Rotorflügler (ähnlich einem Hubschrauber) zu unterscheiden. Entsprechend der Anzahl der Rotoren werden diese dann als Quadro-, Hexa- oder Oktokopter bezeichnet.
Seit dem 7. April 2017 gilt die neue Luftverkehrsordnung (LuftVO), welche neue Vorschriften für unbemanntes Fliegen regelt. Insbesondere für den Bereich der BOS werden jetzt viele Dinge festgelegt, die nachfolgend beschrieben werden und den Betrieb vereinfachen bzw. sicherer gestalten sollen. Damit werden, zumindest in Bezug auf sehr große Systeme, immer noch Grenzen gesetzt, aber die Verwendung von kleinen UAS sind in der Anwendung deutlich einfacher und sicherer geworden.