"Die tragbaren Leitern": Entwurf der neuen FwDV 10 veröffentlicht

Quelle/Bild: J. Thorns/DGV

Der Entwurf für die redaktionelle Neufassung der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 10 »Die tragbaren Leitern« ist ab dem 1. Januar 2019 auf der Internetseite der Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften (PG FwDV) unter www.sfs-w.de/projektgruppe-feuerwehrdienstvorschriften.html zur Einsichtnahme veröffentlicht.

Bis zum 31. Januar 2019 können Einsprüche mit dem ebenfalls dort veröffentlichten Formular an die E-Mail-Adresse fwdv10@hlfs.hessen.de gesendet werden. Die Stellungnahmen werden von der beauftragten Arbeitsgruppe gesammelt und nach Ende der Einspruchsfrist gesichtet und bewertet. Berechtigte Einsprüche werden dann in einem abschließenden Entwurf eingearbeitet und der Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften vorgelegt.

Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 »Die tragbaren Leitern« stammt aus dem Jahr 1996. Die PG FwDV hat in ihrer Sitzung am 11. November 2015 in Kassel festgestellt, dass die Inhalte der FwDV 10 nicht verzichtbar sind, diese Inhalte aber langfristig in andere Feuerwehr-Dienstvorschriften integriert werden sollten. Dieser Schritt kann aber erst nach Einführung der neuen FwDV 2 erfolgen. Mittlerweile hat sich das Spektrum tragbarer Feuerwehrleitern um die Multifunktionsleiter erweitert. Auf den Fotoaufnahmen der Dienstvorschrift ist noch die Feuerwehrtechnik und die Schutzausrüstung der 1990er-Jahre dargestellt.

Der Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) der Innenministerkonferenz hat daher in seiner Sitzung am 24./25. Februar 2016 in Hamburg die Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften mit der redaktionellen Überarbeitung (insbesondere der Bilder) und der Aktualisie-rung der FwDV 10 beauftragt. Die PG FwDV hat dazu eine Arbeitsgruppe unter Leitung der Hessischen Landesfeuerwehrschule eingerichtet, die den nun veröffentlichten Entwurf vorgelegt hat.

Es ist laut Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften beabsichtigt, den Entwurf der FwDV 10 dem AFKzV in seiner Herbstsitzung 2019 zur Beschlussfassung vorzulegen.

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