Beladungsaktualisierung: Löschfahrzeuge künftig mit Wärmebildkameras und Systemtrenner

Quelle/Bild: J. Thorns

Im FNFW-Arbeitsausschuss NA 031-04-06 AA »Allgemeine Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge – Löschfahrzeuge – SpA zu CEN/TC 192/WG 3« wurde beschlossen, die Normen zur Beladungsaktualisierung der Löschfahrzeuge in der Normenreihe DIN 14530 zu veröffentlichen. Mit der Änderung des jeweiligen Teils von DIN 14530 werden außer weiteren Beladungsanpassungen (zum Beispiel Aufnahme des Sperrwerkzeugkastens ab Fahrzeuggröße LF 10) vor allem Feuerwehr-Systemtrenner und Wärmebildkameras (WBK) als Standardbeladung in die Beladeliste aufgenommen.

Im Juli 2018 wurde die Erstausgabe von DIN 14346 »Feuerwehrwesen – Mobile Systemtrenner B-FW zum Schutz des Trinkwassers« veröffentlicht. Der mobile Systemtrenner B-FW ist mit druckreduziertem Ausgangsdruck gegenüber dem Eingangsdruck konstruiert und wird an das Standrohr oder an den Überflurhydranten zur Entnahme von Löschwasser aus dem Rohrnetz angeschlossen. Er soll verhindern, dass durch Rücksaugen oder Rückdrücken Wasser in das Trinkwassernetz zurückfließt, wenn der Druck dort niedriger ist als in der Löschwasserleitung.
Die Beladelisten der Normen für die Löschfahrzeuge müssen entsprechend mit dem Feuerwehr-Systemtrenner ergänzt werden. Grundsätzlich ist die folgende Mindestanzahl von Feuerwehr-Systemtrennern je Fahrzeug erforderlich:

  • ein Systemtrenner B-FW bei einem Nennförderstrom QN unter 2 000 l/min (zum Beispiel Feuerlöschkreiselpumpe FPN 10-1 000 oder Tragkraftspritze PFPN 10-1 500);
  • zwei Systemtrenner B-FW bei einem Nennförderstrom QN von ≥ 2 000 l/min (Feuerlöschkreiselpumpe ≥ FPN 10-2 000); 
  • drei Systemtrenner B-FW bei einer Feuerlöschkreiselpumpe FPN 10-2 000 sowie einer Tragkraftspritze PFPN 10-1 500 in der Beladung.

Jedes Löschfahrzeug wird als Standardbeladung zudem eine Wärmebildkamera mitführen, bei Löschstaffel- und Löschgruppenfahrzeugen wird eine zweite Wärmebildkamera als Standardbeladung aufgenommen und in der Beladungstabelle mit der Fußnote »Kann entfallen, wenn die zweite Wärmebildkamera für den Sicherheitstrupp/zweiten Angriffstrupp von einem anderen Fahrzeug zur Verfügung steht.« versehen. Die Wärmebildkamera für den Feuerwehreinsatz im Innenangriff muss aufgrund der Vorgaben robust und wärmebeständig, mit Feuerwehrschutzhandschuhen nach DIN EN 659 bedienbar und in Schutzgrad IP 67 ausgeführt sein.

Bei den Tanklöschfahrzeugen wird wegen der Begrenzung der Fahrzeugtypen auf eine Trupp-Besatzung lediglich eine Wärmebildkamera in die Standardbeladung aufgenommen.

Über diese Änderungen hinausgehend werden beim TSF nach DIN 14530-16 die in der Beladung unnötigerweise angeführten zwei Druckschläuche C42-15 K als löschtechnische Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe entfernt. Des Weiteren wird beim TSF, TSF-W und KLF für die Tragkraftspritze PFPN 10-1 000 nach dem Vorbild des LF nach dem Vorbild des LF 20-KatS eine Ladestromversorgung in der Fahrzeughalterung aufgenommen.

Alle bisher separat veröffentlichten Normänderungen werden in die konsolidierten Neuausgaben übernommen.
Mit der Veröffentlichung der überarbeiteten Normen wird laut Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) im dritten Quartal 2019 gerechnet.

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