Änderung bei Prüfung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten

Quelle/Bild: C. Wöhrle/J. Thorns

Das Land Baden-Württemberg beendet zum 31. Dezember 2017 die Verträge mit den Prüfstellen beim TÜV Süd und TÜV Pfalz: Den »Feuerwehr-Tüv« wird es somit nicht mehr geben. Ein wiederkehrendes dreijähriges Prüfintervall mit einer begrenzten Auswahl, welche Fahrzeuge und Ausrüstung einer Prüfung zu unterziehen sind, sieht man aufgrund von detaillierten Unfallverhütungsvorschriften, Herstellervorgaben und anderen Vorschriften als nicht mehr ausreichend. Die Durchführung der wiederkehrenden Prüfung soll daher ab dem 1. Januar 2018 durch die Gemeinden beauftragt werden, da nur vor Ort der notwendige Bedarf an wiederkehrenden Prüfung bekannt sei. Künftig stehe es den Gemeinden frei, welche sachkundige Prüfstelle beauftragt wird. Auch die Abnahmepflicht für neue Feuerwehrfahrzeuge entfällt ab dem Jahr 2018. Allerdings müssen neu beschaffte Feuerwehrfahrzeuge auch weiterhin durch eine sachkundige Prüfstelle abgenommen werden, wenn eine Landeszuwendung nach VwV Z-Feu bewilligt worden ist. Dies muss die Kommune jedoch direkt beauftragen. Die Kosten für die Neuabnahme und die wiederkehrenden Prüfungen, die bisher vom Land getragen wurden, sollen auch künftig den Kommunen zur Verfügung gestellt, allerdings über Zuwendungen nach der VwV-Z-Feu.

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