Überarbeitung der FwDV 2 gestartet

Quelle/Bild: Dr. R. Demke/J. Thorns

Bei seiner Frühjahrssitzung am 24./25. Februar 2016 in Hamburg hat der Ausschuss »Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung« des Arbeitskreises V der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (AFKzV) der Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften (PG FwDV) den Auftrag zur Überarbeitung der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 2 »Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren« erteilt.
Die Projektgruppe hat eine Arbeitsgruppe (AG FwDV 2) unter der Leitung von Leitendem Branddirektor Oliver Moravec (Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz) eingerichtet.
Folgende Eckpunkte wurden für die Überarbeitung festgelegt:

  • Die Ausbildung soll insgesamt flexibler gestaltet werden.
  • Die Vorschrift soll sich künftig noch mehr an der Praxis orientieren.
  • Die Neufassung der Vorschrift soll der geänderten gesellschaftlichen Realität Rechnung tragen.
  • Die Vergleichbarkeit der Ausbildung zwischen verschiedenen Bildungsanbietern soll erleichtert werden.
  • Ausrichtung an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

Für die Überarbeitung hat sich die Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvoschriften einen Zeitrahmen bis 2020 gesetzt. Erster Schritt soll eine frühe Basisbeteiligung in allen Ländern sein, um über die Eckpunkte und die Gründe für die Überarbeitung zu informieren.

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