Die Risiken in einem Tunnel sind letztlich stets gleich. Die größte Brandlast ist der Zug, der den Tunnel befährt. Im Ereignisfall können die Reisenden und das Zugpersonal gefährdet sein. Diesen Risiken zu begegnen, ist die Aufgabe eines vierstufigen Sicherheitskonzeptes, dessen Inhalt durch nationale und europäische Grundlagen vorgegeben wird. Die Richtlinie »Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und Betrieb von Eisenbahntunneln« mit dem Charakter einer Verwaltungsvorschrift des Eisenbahn-Bundesamtes sowie die »Technischen Spezifikationen Sicherheit in Eisenbahntunneln« (TSI SRT) mit dem Charakter einer EU-Verordnung beinhalten klare Vorgaben hinsichtlich baulicher und technischer Einrichtungen sowie organisatorischer Maßnahmen. Aus diesen Unterlagen leiten sich die vier Stufen des Sicherheitskonzeptes ab:
Die Stufen 3 und 4 bilden das Rettungskonzept innerhalb des vierstufigen Sicherheitskonzeptes. Das »System Eisenbahn« legt den Schwerpunkt aller Maßnahmen auf die Prävention und die Ausmaßminderung, ohne jedoch die Maßnahmen des Rettungskonzeptes zu vernachlässigen. Anders als in einem Straßentunnel, in dem der Schwerpunkt stets auf Selbst- und Fremdrettung liegen muss, nutzt die Eisenbahn hier ihre systembedingten Vorteile.
Den vollständigen Beitrag, welcher das bahnseitige Rettungskonzept in Eisenbahntunneln der DB AG und die dazugehörigen Einrichtungen und Maßnahmen vorstellt, finden Sie in der Ausgabe 8/2016 von BRANDSchutz/Deutsche Feuerwehr-Zeitung