Mit der DGUV-Vorschrift 49 »Feuerwehren« erscheint im Jahr 2019 erstmals eine spezielle Vorschrift für den ehrenamtlichen Feuerwehrbereich (Freiwillige Feuerwehr). Die Vorschrift ersetzt die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) »Feuerwehren« (GUV-V C53), die seit 1989 in Kraft ist. Weiterentwicklungen in der Feuerwehrtechnik, veränderte rechtliche Rahmenbedingungen und neue Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen machten eine Überarbeitung notwendig. Parallel dazu erscheint die neue DGUV-Regel 105-049 »Feuerwehren«. Sie ersetzt die Durchführungsanweisungen der alten UVV. Die einzelnen Unfallversicherungsträger müssen die neue DGUV-Vorschrift 49 jetzt jeweils für ihr Zuständigkeitsgebiet in Kraft setzen. Die ersten haben dies zum 1. Januar 2019 bereits vollzogen.
Den vollständigen Beitrag finden Sie in der Ausgabe 2/2019 von BRANDSchutz/Deutsche Feuerwehr-Zeitung