Katastrophenschutz: erweiterte Freistellungs- und Lohnfortzahlungsansprüche

Quelle/Bild: J. Thorns/KFV Paderborn

Der Landtag hat eine Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes beschlossen, mit der nach den Worten des bayerischen Innenstaatssekretärs Gerhard Eck »das einzigartige ehrenamtliche Potenzial von Einsatzkräften im Krisen- oder Katastrophenfall erhalten und weiter ausgebaut wird.«

Die Änderung ist nach Ministeriumsangaben seit dem 1. April 2017 in Kraft. Ehrenamtliche Einsatzkräfte freiwilliger Hilfsorganisationen werden nun im Einsatzfall von ihrer Arbeit bei Entgeltfortzahlung freigestellt, unabhängig davon, ob es sich bei dem Unglück um eine Katastrophe oder um einen Massenanfall von Verletzten handelt. Außerdem werden auch Ehrenamtliche in den Genuss von Freistellung und Entgeltfortzahlung kommen, die etwa die Verpflegung und die Betreuung für Menschen übernehmen, die stundenlang in einem Verkehrsstau ausharren oder nach einem Bombenfund evakuiert werden müssen.

Voraussetzung sei, dass die ehrenamtlichen Unterstützungskräfte der freiwilligen Hilfsorganisationen als Mitglieder sogenannter Schnell-Einsatz-Gruppen über eine Integrierte Leitstelle alarmiert und bei einem Schadenereignis um Hilfe gebeten werden. »Damit werden sie im Einsatzfall den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren gleichgestellt«, betonte der Staatssekretär.

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