Ölschadenbeseitigung auf Straßen: Eine Aufgabe für die Feuerwehr?

Quelle/Bild: J. Jepsen/J. Thorns

Ölspuren sind eine alltäglich vorkommende Verschmutzung auf deutschen Straßen. Laut dem Landesbetrieb Straßenbau in Nordrhein-Westfalen (NRW) sind dabei zirka 60 Prozent der Verursacher einer Ölspur unbekannt. Ein Großteil dieser Ölspuren (zirka 40 Prozent) hat nur einen Umfang von weniger als 25 Quadratmetern. Lediglich zirka 14 Prozent der Ölspuren erstrecken sich auf mehr als 500 Quadratmetern. Allein in Nordrhein-Westfalen kam es 2006 zu einer Fallzahl von 1 767 Einsätzen pro Jahr nur im Zuständigkeitsgebiet des Landesbetriebes Straßenbau in Nordrhein-Westfalen. Hinzu kamen zirka 200 Einsätze, welche dem Landesbetrieb ohne eigene Beteiligung von Feuerwehren in Rechnung gestellt und eine Dunkelziffer, welche von den Feuerwehren direkt mit dem Verursacher abgerechnet wurden. Legt man die Statistik der bekannten und unbekannten Verursacher zugrunde, ergeben sich somit in Summe zirka 2 000 Einsätze im Jahr 2006 nur auf Bundes- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen. Hinzu kommt eine sicherlich nicht unerhebliche Zahl an Einsätzen auf Kreis- und Gemeindestraßen sowie Ortsdurchfahrten. Dass Ölspuren dabei auch zu Unfällen mit schweren oder tödlichen Verletzungen führen können, zeigen immer wieder Fälle aus der gesamten Bundesrepublik Deutschland.

Im Beitrag in der Ausgabe 10/2017 von BRANDSchutz/Deutsche Feuerwehr-Zeitung geht es insbesondere um die Zuständigkeiten für die Feuerwehr bei einem solchen Einsatz und um den Maßstab, welcher bei der Beseitigung angelegt wird. Die Zuständigkeit wird zunächst allgemein und im Weiteren auf einzelne Länder bezogen betrachtet. Die entscheidende Frage, welche es zu beantworten gilt, ist dabei auch, welche Maßnahmen aus juristischer Sicht als ausreichend betrachtet werden (Maßstab der Beseitigung). Abschließend werden die Rolle der Feuerwehren in diesen Zusammenhang bewertet und Lösungsvorschläge als allgemeine Handlungsempfehlungen aufgezeigt.

 

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