Die Gruppe und die Staffel im ABC-Ersteinsatz

Quelle/Bild: C. Märkert

Eine praktische Umsetzung der Feuerwehr-Dienstvorschrift 500

Die Auswertung der ABC-Einsätze im Saarland hat ergeben, dass bei einem ABC-Einsatz zur sicheren Durchführung der Erstmaßnahmen grundsätzlich mindestens zwei taktische Einheiten der Mannschaftsstärke einer Gruppe erforderlich sind. Da es sich bei ABC-Einsatzlagen in der Regel um spezielle Einsatzlagen der Technischen Hilfeleistung handelt, ist aus Sicht der Arbeitsgruppe grundsätzlich auch ein Fahrzeug für eine umfangreiche Technische Hilfeleistung für diese Einsatzlagen erforderlich.

Im Ereignisfall ist in der Regel davon auszugehen, dass die vorgenannten zwei Gruppengleichwerte nicht gleichzeitig am Einsatzort eintreffen werden, sodass die zuerst am Einsatzort eintreffende Einheit unverzüglich mit der Durchführung der Erstmaßnahmen beginnt. Die nachrückenden Einheiten unterstützen insbesondere bei den Absperr- und Sicherungsmaßnahmen, der Wasserversorgung sowie der Vorbereitung bzw. Durchführung eines Löschangriffs.

Maßnahmen der ersteintreffenden Einheit

Die nachfolgende Aufgabenbeschreibung geht von der Mannschaftsstärke einer Gruppe aus. Sie ist die taktische Grundeinheit, die zur Einleitung der ABC-Erstmaßnahmen notwendig ist. Fehlen zunächst Einsatzkräfte zur Darstellung einer Taktischen Einheit »Gruppe« müssen einzelne Aufgaben in der Mannschaft verteilt werden. Ein Tätigwerden mit Atemschutzgeräten im Gefahrenbereich kann − adäquat dem Innengriff im Löscheinsatz − nur dann erfolgen, wenn eine Gruppe oder Staffel an der Einsatzstelle und somit vier Atemschutzgeräteträger verfügbar sind.

Grundsätzlich kann im ABC-Einsatz, wie im Löscheinsatz zwischen einem

  • Einsatz mit Bereitstellung und
  • Einsatz ohne Bereitstellung

unterschieden werden.

Der Einsatz mit Bereitstellung wird durchgeführt, wenn der Einheitsführer nach dem Eintreffen an der Einsatzstelle im Rahmen der ersten Lageerkundung erkennt, dass es sich um eine ABC-Lage handelt, jedoch für konkrete Maßnahmen die Informationen nicht ausreichen. In dieser Situation kann er im Zuge der Ordnung des Raumes den Gefahrenbereich festlegen (bei unklarer Lage: mindestens 50 Meter zum Schadenobjekt) und damit auch den Zugang zum Gefahrenbereich und den Ausgang aus dem Gefahrenbereich. Des Weiteren werden die Wasserentnahmestelle und die Lage des Verteilers bestimmt.

Nur wenn ausreichende Informationen zur Bestimmung des Einsatzauftrages vorliegen, befiehlt der Einheitsführer einen Einsatz ohne Bereitstellung.

Den vollständigen Beitrag finden Sie in der Ausgabe 3/2017 von BRANDSchutz/Deutsche Feuerwehr-Zeitung

 

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