Amok, Terror – Einsatzvorbereitung für Rettungsdienst und Feuerwehr

Quelle/Bild: C. Lange/Feuerwehr Hannover

Amok- sowie Terrorlagen sind in ihrer spezifischen Komplexität und Dynamik für die beteiligten Einsatzkräfte von Polizei, Rettungsdienst sowie Feuerwehr eine seltene, aber große Herausforderung, die es erforderlich macht, sich spezifisch darauf vorzubereiten. Besonders wichtig sind dabei vorausschauende Abstimmungen mit den zuständigen Polizeidienststellen, die auf Basis polizeilicher Regelungen für solche Einsatzlagen die Bildung einer »Besonderen Aufbauorganisation« (BAO) unter Festlegung lagespezifischer Einsatzabschnitte (EA) und einer klaren Führungsstruktur vorsehen. Die BAO umfasst dabei außer den verschiedenen EA einen Führungsstab, der auch Verbindungspersonen des Rettungsdienstes bzw. der Feuerwehr beinhalten sollte. Dies bedarf jedoch einer detaillierten Absprache, die im Rahmen der Einsatzvorbereitung durch die zuständige nichtpolizeiliche Gefahrenabwehrbehörde zu erfolgen hat. Auch kann auf kommunaler Ebene die Einrichtung einer stabsmäßigen Führung erforderlich sein. Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 »Führung und Leitung im Einsatz« ist zu beachten.

 

Amok- bzw. Terrorlagen

Eine Amoklage liegt vor, wenn ein oder – seltener – mehrere Tatverdächtige scheinbar wahllos, insbesondere mittels Waffen, Sprengmitteln, gefährlichen Werkzeugen oder außergewöhnlicher Gewaltanwendung eine in der Regel zunächst nicht bestimmte Anzahl von Personen verletzt oder getötet hat bzw. dies zu erwarten ist und der Täter auf weitere Personen einwirken kann. Dabei wird zwischen einer stationären (zum Beispiel innerhalb eines Schulgebäudes) und einer mobilen Amoklage (der/die Tatverdächtige bewegt sich von einem Ort zum anderen) unterschieden. 

Bei Terrorlagen stehen bislang detailliert und zentral vorbereitete Anschläge meist mehrerer Terroristen an einem Ort im Vordergrund. Auch ist mit mehreren gleichzeitig oder in näherem zeitlichen Zusammenhang erfolgenden Anschlägen an verschiedenen Orten zu rechnen.

Bei Amok- sowie Terrorlagen handelt es sich regelmäßig um spontan entstehende Sofortlagen, bei denen die Einsatzführung der Polizei zunächst aus den Strukturen der allgemeinen Aufbauorganisation heraus geleitet wird. In der ersten Einsatzphase erfolgen die Strukturierung des Einsatzes und die Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen grundsätzlich durch das Lage- und Führungszentrum (LFZ) der zuständigen Polizeidienststelle. Erst mit der Zuführung weiterer Kräfte kann die vorbereitete Struktur einer BAO sukzessive funktionsfähig aufgebaut werden.

Bei einer Amok- bzw. Terrorlage, bei der ein oder mehrere Täter mutwillig, vorbereitet und entsprechend der Tatplanung ausgerüstet agieren, werden in der Regel keine Forderungen erhoben, sondern der bzw. die Täter wollen ein menschenverachtendes Fanal setzen, an dessen Ende der eigene Tod als vermeintliche Heldentat steht. Mit Beginn des Amoklaufs werden gezielt oder wahllos andere Menschen verletzt bzw. getötet. Oberstes Ziel der polizeilichen Maßnahmen ist die Beendigung der Amokhandlungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt, wobei Rettungsmaßnahmen von verletzten Personen nachrangig zu betrachten sind.

Den vollständigen Beitrag von Claus Lange finden Sie in der Ausgabe 4/2017 von BRANDSchutz/Deutsche Feuerwehr-Zeitung. Er skizziert erforderliche Maßnahmen und gibt Hinweise zur Einsatzorganisation sowie zur Patientenversorgung. Dabei dienen die Empfehlungen des Landesausschusses Rettungsdienst des Landes Niedersachsen zur rettungsdienstlichen Bewältigung von Amok- bzw. Terrorlagen vom Februar 2017 als wichtige Grundlage. 

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