Aufgrund der vielschichtigen Aufgaben im Einsatzdienst – vom Brandschutz über die Technische Hilfeleistung bis hin zur Notfallrettung und den Krankentransport – existieren für die Mitarbeiter vielfältige Quellen an Infektions- und Kontaminationsgefahren. Weiterhin ist innerhalb der Gefahrenabwehr dadurch das Risiko der Kontaminationsverschleppung vom »schwarzen« Bereich insbesondere an Einsatzstellen in den »weißen« Bereich in die jeweiligen Feuer- und Rettungswachen allgegenwärtig. Im Gegensatz zum Brandschutz, wo insbesondere Ruß, Rauchpartikel und sonstige Verschmutzungen den Wachbereich kontaminieren können, stehen im Bereich des Rettungsdienstes Krankheitserreger im Vordergrund. Insbesondere die nosokomialen Erreger, welche die häufigsten Infektionen auslösen, stellen hier eine Gefahr sowohl für die Patienten als auch für die unmittelbar und mittelbar in Kontakt kommenden Mitarbeiter dar. Hier steht der Träger des Rettungsdienstes in der Pflicht, den Patienten und seinen Beschäftigten einen angemessenen Mindestschutz zukommen zu lassen. Jede Maßnahme, die ergriffen wird, wird dadurch erschwert, dass im Feuerwehr- und Rettungsdienstbereich während eines Arbeitstages meist keine festen, sondern unregelmäßige Wechsel zwischen verschiedenen Arbeits- und Bereitschaftsbereichen stattfinden.
Den vollständigen Artikel finden Sie in der aktuellen Ausgabe 7/2016 von BRANDSchutz/Deutsche Feuerwehr-Zeitung