Am 2. August 2017 hat das Innenministerium neue Hinweise für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr bei Einsätzen im Zusammenhang mit Terror- oder Amoklagen veröffentlicht. Auf 23 Seiten werden das Melde- und das Lagebild erläutert sowie Handlungsempfehlungen für Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz sowie die Ortspolizeibehörde gegeben. Betreuungsmaßnahmen, die Presse- und Medienarbeit und besondere Hinweise für die Leitstelle runden das Papier ab.
Es kann im Internet unter www.lfs-bw.de kostenfrei heruntergeladen werden.