DGUV Regel 105-049 "Feuerwehren"

Quelle/Bild: Kohlhammer/DGV

In Kürze liefern wir die neue Ausgabe der "DGUV Regel 105-049" aus!

Mit der DGUV Vorschrift 49 "Feuerwehren" erscheint erstmals eine spezielle Vorschrift für den ehrenamtlichen Feuerwehrbereich (Freiwillige Feuerwehr). Die Vorschrift ersetzt die Unfallvershütungsvorschrift (UVV) "Feuerwehren" (GUV-V C53), die seit 1989 in Kraft ist. Weiterentwicklung in der Feuerwehrtechnik, veränderte rechtliche Rahmenbedingungen und neue Erkenntnisse im Unfallgeschehen machten eine Überarbeitung notwendig. Parallel erscheint die neue DGUV Regel "Feuerwehren" (105-049). Sie ersetzt die Durchführungsanweisungen der alten UVV.

Die "Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz" wurde neu in die Vorschrift 49 aufgenommen. Die Gesamtverantwortung für die freiwilligen Feuerwehren liegt dabei bei der jeweiligen Kommunen und Landkreisen und nicht bei der Leitung der Feuerwehren. In diesem Zusammenhang erläutert die Vorschrift auch die für den Arbeitsschutz zentrale Gefährdungsbeurteilung. Die neuen Regelungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und zur Feststellung der Eignung für das Tragen von Atemschutz berücksichtigen allerdings in besonderer Weise die Belange des Ehrenamtes. So wird es nun möglich sein, Vorsorge und Eignungsfeststellung gemeinsam durchzuführen. Dazu reicht eine geeignete Ärztin oder ein geeigneter Arzt aus, ein spezieller Betriebsmediziner ist dazu nicht mehr notwendig.

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Bibliographie:
3. Auflage
72 Seiten. Kart.
€ 4,40
ISBN 978-3-555-02107-2
Feuerwehr-Dienstvorschriften (FWDV)

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