Autofahrer wegen Behinderung eines lebensrettenden Einsatzes verurteilt

Quelle/Bild: G. Pinkenburg/J. Thorns

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat mit dem Urteil vom 28. August 2018 (Az.: 269 Ds 20/18) einen Autofahrer zu einer Geldstrafe von 1 800 Euro verurteilt, weil er Rettungskräfte behindert hatte, die einen 18 Monate alten Jungen wiederbeleben wollten.

Der 23-Jährige war wütend geworden, weil sein Auto bei dem Einsatz im November 2017 in Berlin-Moabit blockiert worden war. Aus Egoismus, so das Amtsgericht in seiner Entscheidung, habe er von den Beamten der Berliner Feuerwehr verlangt, den Rettungswagen wegzufahren und habe dann gegen einen Seitenspiegel des Rettungswagens geschlagen.

Den vollständigen Beitrag aus der Rubrik "Recht" finden Sie in der Ausgabe 10/2018 von BRANDSchutz/Deutsche Feuerwehr-Zeitung

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