Neue PSA-Verordnung verabschiedet

Quelle/Bild: J. Thorns

Das Europäische Parlament hat am 20. Januar 2016 die neue Verordnung über Persönliche Schutzausrüstung (PSA) verabschiedet, die offiziell 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) in Kraft tritt. Sie wird 24 Monate nach dem Inkrafttreten gültig und ist für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich. Die neue Verordnung muss nicht mehr wie bei der PSA-Richtlinie 89/686/EWG in nationales Recht umgesetzt werden. Durch die Verabschiedung der EU-Kommission wird diese direkt geltendes Recht in den EU-Mitgliedsstaaten, teilte das Hohenstein Institut in einer Presseinformation mit.
Persönliche Schutzausrüstung darf im Europäischen Wirtschaftsraum bisher nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen der Richtlinie 89/686/EWG erfüllt. Die Bereitstellung einer PSA, die unter diese Richtlinie fällt, kann nach Inkrafttreten der neuen PSA-Verordnung 36 Monate lang nicht behindert werden. Bereits ausgestellte EG-Baumusterprüfbescheinigungen können bis sieben Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung gültig bleiben, soweit diese EG-Baumusterprüfbescheinigungen nicht aus anderen Gründen ungültig werden, so das Institut.
Die neue Verordnung kann im Internet recherchiert werden.