Steck- und Multifunktionsleiter: Unfallversicherer gibt Hinweise zum Pkw-Leiterhebel

Quelle/Bild: J. Thorns

Feuerwehren nutzen teilweise tragbare Leitern als technisches Hilfsmittel zum
Umlegen oder Aufrichten von verunglückten Fahrzeugen. Im Rahmen der Ausbildung war es dabei zu einem Schaden an einer Multifunktionsleiter gekommen: Beide Leiterholme knickten ab. Die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) hat danach ein Gutachten in Auftrag gegeben, das nun vorliegt. Die Kernaussagen des Gutachtens sind laut Unfallversicherer: Multifunktionsleitern eigenen sich weder zum Umlegen noch zum Aufrichten von Fahrzeugen, da die Leiterholme zu schwach dimensioniert sind. Steckleitern nach DIN EN 1147 sind stabiler als Multifunktionsleitern.
Allerdings variieren die theoretisch berechneten maximalen Belastungswerte je nach Hersteller und Material deutlich. Sie liegen zwischen 950 und 1 640 Kilogramm. In der Einsatzpraxis können sich je nach Fahrzeugbreite, Unterlegtiefe der Leiter und Grifflage der Feuerwehrangehörigen deutlich niedrigere Werte ergeben, teilte die KUVB am 11. November 2015 mit. Daher spricht der Unfallversicherer folgende Empfehlung aus: Es handelt sich um einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Leitern. »Das Aufrichten bzw. Umlegen von Fahrzeugen (bis maxima1 900 Kilogramm) mit tragbaren Leitern
darf nur im absoluten Ausnahmefall bei einer Sofort-Rettung von Personen aus Lebensgefahr und mit mindestens zwei parallel angeordneten Steckleitern (je zwei Teile) erfolgen. Im Hinblick auf die Sicherheit der Feuerwehrangehörigen und mögliche Haftungsfolgen für Verantwortliche, sind dabei verwendete Leiterteile nach diesem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch auszusondern.« Steckleiterteile, die ausschließlich zur Übung eines derartigen Rettungsverfahrens verwendet werden, sind laut KUVB auffällig zu kennzeichnen, damit eine versehentliche Verwendung für andere Zwecke sicher ausgeschlossen werden kann.