Quellenabsaugung an Einsatzfahrzeugen nötig

Quelle/Bild: J. Thorns

Die Quellenabsaugung der Abgase von Feuerwehrfahrzeugen ist weiterhin notwendig. Zu diesem Ergebnis kamen die Arbeitsausschüsse NA 031-04-06 AA »Allgemeine Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge – Löschfahrzeuge – SpA zu CEN/TC 192/WG 3« und NA 031-04-02 AA »Bauliche Anlagen und Einrichtungen« des Normenausschusses Feuerwehrwesen (FNFW) während ihrer Sitzungen im Oktober bzw. November 2015.


An der in der Feuerwehrhausnorm DIN 14092-1 bereits enthaltenen Quellenabsaugung der Fahrzeugabgase wird unverändert festgehalten. Deshalb ist ein adaptierbares System zum Anschluss des Abgasendrohres eines Feuerwehrfahrzeugs weiterhin notwendig. Normativ soll dies in E DIN 14502-2 »Feuerwehrfahrzeuge – Teil 2: Zusätzliche Festlegungen zu DIN EN 1846-2 und DIN EN 1846-3 (Vorschlag für eine Europäische Norm)« durch die Aufnahme folgender Anforderung erreicht werden: »An Fahrzeugen muss die Auspuffmündung nach außen geführt und zum Anschluss eines Abgasschlauches nach DIN 14572 und einer Quellenabsaugung geeignet sein. Eine Adapterlösung ist zulässig.«


Die Aufnahme dieser Anforderung ist jedoch noch von den Herstellern zu prüfen, da mit der Verlegung der Abgasführung auch die Fahrzeug-Betriebserlaubnis beeinträchtigt werden kann.


Die Thematik Dieselmotorenemissionen (DME) und Abgasabsaugung (Abgasendrohrverbindung und -temperatur) wurde im NA 031-04-06 AA mit Vertretern des Abgasabsauganlagen-Herstellerverbands ASA sowie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) intensiv beraten. Grundlage waren die Ergebnisse von BAuA-Untersuchungen an Stellplätzen für Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Für die partikulären Dieselmotoremissionen (DME) nimmt die Konzentration von EURO I zu EURO V hin ab.
  • Für Stickstoffmonoxid (NO) ist der Verlauf gegenläufig zu DME, d. h., die Konzentration steigt von EURO I zu EURO V an.
  • Als wirksamste Schutzmaßnahme erweist sich die »mitfahrende« Absaugung der Abgase, da alle Komponenten entfernt werden.
  • Vorhandene stationäre Absaugvorrichtungen, insbesondere in den Boden eingelassene, sind als Ergebnis der BAuA-Untersuchung wenig wirksam, da diese zum Teil falsch positioniert oder verstellt oder mechanisch beschädigt sein können.

Gegenwärtig befindet sich die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 554 »Abgase von Dieselmotoren« vom Oktober 2008 in Überarbeitung seitens eines Arbeitskreises (AK) des Unterausschusses (UA) II »Schutzmaßnahmen« im Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).