Nothilfe-SMS für hör- und sprachbehinderte Menschen

Quelle/Bild: Innenministerium Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg haben Menschen mit einer Sprach- oder Hörbehinderung ab sofort die Möglichkeit, ein Hilfeersuchen per SMS an eine Leitstelle der Polizei beziehungsweise des Rettungsdienstes und der Feuerwehr zu senden.

Die Nachricht der Nothilfe-SMS wird für ganz Baden-Württemberg zentral vom Polizeipräsidium Stuttgart bzw. von der Integrierten Leitstelle Stuttgart empfangen.

Im Gegensatz zum nach wie vor vorhandenen kostenfreien Notruf-Fax an die 110 oder 112 muss die Nothilfe-SMS an eigens dafür eingerichtete und Mobilfunkanbieter-abhängige Nummern verschickt werden.

Anleitung Nothilfe-SMS

Verhaltenshinweise Nothilfe-SMS