Im Gemeinsamen Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg von 29. April 2015 wurde die Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen Feuerwehrwesen (Z-Feu) veröffentlicht. Damit gelten die neuen Förderbeträge gemäß Z-Feu für die Löschfahrzeuge. Sowohl LF 10 und HLF 10 als auch die LF 20 und HLF 20 werden mit einem Regelbetrag von 74.000 Euro gefördert. Mit der Angleichung der Regelsätze will das Innenministerium die Ausstattung mit Löschfahrzeugen der 10er-Klasse fördern, welche vor allem im ländlichen Raum oft ausreichend seien. Die Verwaltungsvorschrift trat rückwirkend zum 1. Januar 2015 in Kraft.