Neue Regelung zu »Straßenräumern«

Quelle/Bild: J. Thorns

Das Ministerium für Verkehr des Landes Baden-Württemberg hat am 12. Oktober 2018 eine neue Regelung zum Anbau von richtungsgebundenen blauen Blinkleuchten an der Fahrzeugfront und am -heck (so genannte »Straßenräumer« bzw. »Frontblitzer«) erlassen. Ab sofort ist bei mehrspurigen Einsatzfahrzeugen maximal nur noch ein Paar der richtungsgebundenen Blinkleuchten an der Fahrzeugfront oder am Fahrzeugheck zusätzlich zu den Rundumleuchten für blaues Binklicht erlaubt. Abweichungen von dieser Regelung werden bei der Hauptuntersuchung als schwerer Mangel eingestuft. Einsatzfahrzeuge, bei denen der Abstand zwischen der Fahrzeugfront und den Rundumkennleuchten mehr als ein Meter beträgt (zum Beispiel Drehleitern), dürfen im vordersten Bereich an jeder Fahrzeugseite mit einer typgenehmigten richtungsgebundenen blauen Blinkleuchte zusätzlich ausgerüstet sein.