Der Verband der Hersteller geprüfter Öl- und Chemikalienbindemittel (GÖC) weist Vorwürfe zurück, dass der Abgasreinigungszusatz "AdBlue" nicht mit Ölbindemitteln aufnehmbar sei.
"AdBlue" besteht laut GÖC aus Harnstoff und Wasser und ist weder explosiv noch umweltschädlich. Leider könne "AdBlue" bei unsachgemäßer Behandlung einen hartnäckigen Schmierfilm auf der Straße hinterlassen.
Mit dem richtigen Ölbindemittel und bei entsprechender Anwendung, könne man auch "AdBlue" problemlos von Verkehrsflächen entfernen. "Ölbindemittel können natürlich auch wässrige Lösungen aufsaugen und sind aus meiner Sicht die erste Wahl, die bei solchen Einsätzen auf der Straße zur Anwendung kommen sollten", sagte GÖC-Pressesprecher Berthold Birnthaler. "Nimmt man fälschlicherweise einen hydrophoben Ölbinder (wasserabweisend), so ist klar, dass er den Harnstoff nicht richtig aufnehmen kann. Deshalb ist die Vorauswahl des Ölbindemittels für den Einsatz auf der Straße bei diesen Einsätzen sehr wichtig. Für den Einsatz auf der Straße muss ein Ölbinder die Zusatzprüfung ›R‹ bestehen. Er ist dann auf der Verpackung deutlich als Ölbinder ›Typ III R‹ gekennzeichnet", so Birnthaler weiter.
Aufgrund der oben genannten Zeitungsmeldungen haben zwei Mitgliedsunternehmen der GÖC exemplarisch ihre Produkte beim Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen zu dieser Problematik testen lassen. Das akkreditierte Institut bescheinigt diesen Produkten hervorragende Aufnahmeeigenschaften auch bei der Anwendung mit "AdBlue". Das Ergebnis der Prüfung zur Wiederherstellung der Rutschfestigkeit ergab einen Mittelwert von 93 bis 95 Prozent bei "AdBlue" und von 89 bis 92 Prozent bei einem Diesel-AdBlue-Gemisch im Verhältnis 2:1. Damit liege der Wert deutlich über den in den vorgegebenen Prüfungskriterien der LTwS-Schrift Nr. 27 geforderten 85 Prozent Rutschfestigkeit.
Weitere Informationen liefert der Verband der Hersteller geprüfter Öl- und Chemikalienbindemittel per E-Mail: info@goec-ev.de.