Bisher waren kaum Fälle bekannt, in denen Fahrer von Einsatzwagen vor Gericht landeten – solange, bis im März 2015 gegen einen Neuburger Notarzt eine Geldstrafe von 4 500 Euro wegen der »bloßen« Gefährdung eines Verkehrsteilnehmers auf dem Weg zum Einsatz verhängt wurde. Dabei war noch nicht einmal jemand verletzt worden, geschweige denn dass es überhaupt zu einem Unfall gekommen war!
Was aber, wenn es dann einmal tatsächlich zu schweren oder gar tödlichen Verletzungen anderer Verkehrsteilnehmer bei Verwendung von Blaulicht und Martin-Horn, also optischen und akustischen Warneinrichtungen, kommt? Sieht man sich die statistischen Erhebungen hierzu an, haben Einsatzfahrten ein vierfach höheres Risiko für Unfälle mit tödlichem Ausgang und ein achtfach höheres Risiko für Unfälle mit schweren Verletzungen, wobei die Fehlerquelle dabei zu 60 bis 65 Prozent auf dem Versagen der Einsatzfahrer beruhen soll. Und juristische Folgen sind dann zwangsläufig zivilrechtliche aber auch – je nach Unfallsituation und -schwere – auch strafrechtliche Verfahren.
Den vollständigen Beitrag von Dr. Alexander Stevens aus der Rubrik "Recht" stellen wir in der aktuellen Ausgabe von BRANDSchutz/Deutsche Feuerwehr-Zeitung vor: