Baurecht: Vorgaben und deren Einfluss auf die Struktur einer Feuerwehr

Quelle/Bild: C. Lange/Feuerwehr Hannover

Die Struktur einer Feuerwehr ist abhängig vom vorhandenen Personal sowie dessen Qualifizierung, den organisatorischen Rahmenbedingungen (z. B. taktische Konzepte, Standardeinsatzregeln), der Vorhaltung geeigneter Liegenschaften (Feuerwehrhäuser, Feuerwachen, Feuer- und Rettungswachen) und der technischen Ausstattung (z. B. Fahrzeugkonzepte, Kommunikationsmittel, Schutzkleidung).

Die Feuerwehr hat demnach, ob ehrenamtlich tätig bzw. mit hauptberuflichem Personal ausgestattet, eine umfangreiche Palette von Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Brandbekämpfung, die Technische Hilfeleistung bei Unglücksfällen sowie weiteren Ereignissen, aber auch der Rettungsdienst, vornehmlich die Notfallrettung. Wichtige Eckwerte für die Leistungsfähigkeit der Gefahrenabwehr sind die qualitative sowie quantitative Bewältigung von möglichst vielen, durchaus unterschiedlichen Schadenlagen.

Das Zusammenspiel von vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz

Vorbeugender und abwehrender Brandschutz sind die beiden Säulen des Brandschutzes.

 

Ebenfalls richtet sich die Effektivität einer Feuerwehr nach Schutzzielen (Hilfsfrist, Personalstärke, Erreichungsgrad) aus. Gerade bei der Brandbekämpfung und der Menschenrettung aus Gebäuden ist jedoch ein unmittelbarer Zusammenhang mit materiellen Anforderungen des Bauordnungsrechts zu sehen. Ein erfolgreiches Eingreifen der Feuerwehr kann nur dann gewährleistet werden, wenn Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes dies ermöglichen bzw. unterstützen. 

Den vollständigen Beitrag finden Sie in der Ausgabe 8/2016 von BRANDSchutz/Deutsche Feuerwehr-Zeitung

 

 

 

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